Rechtsanwalt Jürgen Nath

jnath

  • Jahrgang 1949
  • Rechtsanwalt seit 1978
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1988

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungen, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsverfassung, Betriebsübergang
  • Dienstverträge mit Geschäftsführern und Vorständen

Weitere Informationen:

  • Mediation und Schlichtung nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz
  • Bei Bedarf auch Beratungen in französischer, spanischer oder englischer Sprache
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Mitglied der International Bar Association (IBA)

Rechtsanwalt Jürgen Nath ist spezialisiert auf den Bereich Arbeitsrecht. Er war 1988 einer der ersten Anwälte, denen der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen wurde.

Jürgen Nath entwickelt für seine Mandanten Strategien für Umstrukturierungen und Sanierungen, Outsourcing, Management-Buy-Out und die Übertragung von Betrieben bzw. einzelner Betriebsteile. Außerdem ist er Spezialist für die unterschiedlichen Vergütungsformen von Aktienoptionen über Erfolgsbeteiligungen, Incentives und Provisionen bis hin zu Zielvereinbarungen. Die Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen zu freien Dienstverhältnissen (Stichwort: Scheinselbständigkeit) ist häufiger Gegenstand seiner Beratungen.

Besonders erfolgreich ist Rechtsanwalt Jürgen Nath in der außergerichtlichen Lösung von Konflikten. Er setzt hierfür verschiedene Verfahren der Mediation ein und ist als Schlichter nach dem bayerischen Schlichtungsgesetz tätig.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt organisiert und veranstaltet Jürgen Nath Workshops für Arbeitsrecht, hauptsächlich für mittelständische Unternehmen, denen er praktisches arbeitsrechtliches Wissen vermittelt.

Nach seinem Studium in München und Genf arbeitete Rechtsanwalt Jürgen Nath als Assistent des Lehrstuhls für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität in Genf. 1978 wurde er als Anwalt zugelassen und ist seither in der Kanzlei Nath tätig.

Sekretariat: Uria Rahmati, Tel. (089) 856 309-11

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