Rechtsanwalt Klaus-Peter Nath

kpnath

  • Jahrgang 1951
  • Rechtsanwalt seit 1987
  • Fachanwalt für Steuerrecht seit 1990

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht

Weitere Informationen:

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht

Rechtsanwalt Klaus-Peter Nath berät Unternehmen in allen Fragen des Steuer- und Wirtschaftsrechts – so zum Beispiel bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen sowie Vermögensauseinandersetzungen im privaten und betrieblichen Bereich.

Ihm ist nicht nur der juristische, sondern auch der wirtschaftliche Blickwinkel vertraut: Seine besondere Kompetenz liegt dort, wo sich steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander verzahnen; wo also nicht nur ein Teilaspekt, sondern das Verständnis und die Koordination verschiedener Rechtsgebiete gefragt sind. Unter diesem Gesichtspunkt betreut er Mandanten im Bereich des Erb- und Familienrechts wie auch bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Auseinandersetzungen.

Nach seinem Studium und dem Referendariat in München war Klaus Peter Nath fünf Jahre im Bayerischen Finanz- sowie im Wirtschaftsministerium tätig. 1987 entschied er sich für den Anwaltsberuf und trat der Kanzlei Nath als Rechtsanwalt bei.

Sekretariat: Simone Bergmeier, Tel. (089) 856 309-12

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