Kanzlei Nath & Kollegen

Unser Service für

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Arbeitsrecht
Nath & Kollegen

Arbeitsrecht


Als Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts stehen wir Ihnen zur Seite – in Beratungsgesprächen, bei außergerichtlichen Konflikten oder vor Gericht. Wir beantworten Ihre Fragen und finden Lösungen rund um alle arbeitsrechtlichen Themen von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis.

Wir beraten Sie zum Beispiel bei folgenden Fragen:

  • Aus welchen Gründen kann mir mein Arbeitgeber kündigen?
  • Was kann oder muss ich vor oder nach Erhalt einer Kündigung tun?
  • Kann ich meine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung durchsetzen?
  • Ist die mir vom Arbeitgeber angebotene Abfindung akzeptabel? Drohen mir Nachteile, beispielsweise beim Bezug von Arbeitslosengeld?
  • Wie verhalte ich mich bei Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis – zum Beispiel bei Verdienstkürzungen, „Mobbing“ oder einer Abmahnung?
  • Was „darf“ mein Arbeitgeber und was darf er nicht?
  • Was kann ich tun, wenn ich mein Geld nicht bekomme, mein Arbeitgeber sonstige Ansprüche nicht erfüllt oder ihm gar die Insolvenz droht?
  • Wie komme ich aus meinem Arbeitsverhältnis ohne wirtschaftliche Nachteile oder gar mit einer Abfindung heraus?

Rechtzeitig handeln!

Als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel nicht nur rechtlich von Ihrem Arbeitgeber abhängig. Auch in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht besteht ein Abhängigkeitsverhältnis. Kommt es zu Streitigkeiten oder sogar juristischen Auseinandersetzungen, drohen Ihnen als Arbeitnehmer bedeutende wirtschaftliche, aber auch persönliche Einschnitte bis hin zu existenziellen Problemen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie rechtzeitig handeln! Wenn Sie eine Kündigung fürchten oder bereits erhalten haben, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Die Fristen im Falle einer Kündigung oder bei offenen Lohn- und Gehaltsforderungen sind teilweise sehr kurz. Beispielsweise beträgt die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur drei Wochen. Sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung und nicht erst mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers. Langes Zögern kann also zu erheblichen Nachteilen führen.


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    Schildern Sie bitte nachfolgend kurz den Sachverhalt und Ihre Fragen. Wir werden uns mit Ihnen spätestens am übernächsten Werktag in Verbindung setzen. Die Anfrage ist für Sie unverbindlich. Durch die Anfrage alleine wird weder ein Mandatsvertrag begründet, noch fallen für Sie Kosten an.

    Wir erfassen und speichern Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum eigenen Bedarf, diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Kommt kein Mandat zustande, werden wir Ihre Daten selbstverständlich unverzüglich löschen.

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