Kanzlei Nath & Kollegen

Steuerrecht für

Unternehmen


Für Unternehmen
Nath & Kollegen

Steuerrecht


Trotz der ständigen Beteuerungen aller politischen Parteien, das Steuerrecht zu vereinfachen, Ausnahmeregelungen und Privilegien abzuschaffen, und dafür die allgemeinen Steuersätze zu senken (Stichwort: Steuererklärung auf dem Bierdeckel), ist das Steuerrecht komplizierter und undurchsichtiger denn je. Es spricht alles dafür, dass sich hieran auch in absehbarer Zeit nichts ändern wird.

Deshalb müssen im privaten und ganz besonders im unternehmerischen Bereich bei der Zukunftsgestaltung auch die steuerlichen Gegebenheiten mit ihren Chancen und Risiken mit einbezogen werden.

  • Wie reduziere ich meine Einkommenssteuer bzw. ertragssteuerliche Belastung?
  • Wann liegt eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ vor?
  • Wie kann ich vermeiden, dass ein „Verlustvortrag“ wegfällt?
  • Wie reduziere ich Schenkungs- und Erbschaftssteuer?

Selbstverständlich gehört auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung unserer Klienten gegen das Finanzamt zu unserem Tagesgeschäft. Gerade in diesem Bereich erweist sich eine kompetente Unterstützung mitunter als (über)lebensnotwendig.

Der Einzelne – sei es im Privat- oder Unternehmensbereich – scheint dem Finanzamt gegenüber mitunter völlig machtlos zu sein. Steuerbescheide werden erlassen und vollzogen, ohne die Argumente des Betroffenen überhaupt zur Kenntnis genommen zu haben. Obwohl noch keine neutrale Instanz über die vom Finanzamt festgesetzten Forderungen entschieden hat, können Steuerbescheide trotz Ihres Einspruchs grundsätzlich sofort vollzogen werden. Dies kann Ihre gesamte wirtschaftliche Existenz gefährden.


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