Kanzlei Nath & Kollegen

Wirtschaftsrecht für

Unternehmen


Für Unternehmen
Nath & Kollegen

Wirtschaftsrecht / Handels- und Gesellschaftsrecht


Auch der kleine und mittelständische Unternehmer kann heute nicht mehr erfolgreich tätig sein, wenn er nicht die mehr denn je komplexen wirtschafts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen optimal nutzt. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Unternehmen neue Mittel zugeführt, neue Gesellschafter aufgenommen, die Haftung beschränkt oder bestimmte Bereiche abgestoßen werden sollen.

Dabei kann die Gestaltung der Satzungen, der Gesellschaftsverträge oder der sonstigen das Unternehmen betreffenden Regelungen für den Erfolg bzw. Fortbestand eine ganz entscheidende Rolle spielen.

Wenn Ihr Unternehmen einen gewissen Umfang erreicht hat, gelten andere Spielregeln, und zwar auch dann, wenn Ihnen dies gar nicht bewusst ist. An Ihre Sorgfaltspflichten werden strengere Maßstäbe angelegt. Auch sind Sie zur Buchführung nach handelsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet. Von daher sollten Sie sich so früh wie möglich Gedanken über die Rechtsform machen, in der sie Ihr Unternehmen weiter entwickeln wollen. Als Einzelunternehmer haben Sie zwar alle Freiheiten, haften jedoch für alles persönlich. Als Gesellschafter einer Personengesellschaft haften Sie immer noch persönlich, haben jedoch ohne entsprechende vertragliche Regelungen oft keinen ausreichenden Einfluss auf die Geschäftspolitik.

Kapitalgesellschaften sind von vorne herein gesetzlich strikter geregelt. Deshalb müssen Sie durch geeignete Gestaltungen sicher stellen, dass Erträge überhaupt entstehen können, und deren Verwendung auch Ihren Vorstellungen entspricht. Dabei darf allerdings das vertraglich vereinbarte Kapital keinesfalls zurückbezahlt werden. Das gleiche gilt unter Umständen für Darlehen, die Sie oder sonstige Gesellschafter gewährt haben. Weitere Chancen und Risiken entstehen dann, wenn Sie Ihr Unternehmen ganz oder teilweise erweitern, verkaufen oder umstrukturieren wollen.

In all diesen Bereichen empfiehlt es sich, kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, bevor es zu Konflikten kommt.

 

Richtige Entscheidungen können Sie nur dann treffen, wenn Ihnen die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen bewusst sind. Rechtliche Fehleinschätzungen bezahlen Sie spätestens vor Gericht, steuerliche Fehleinschätzungen gegebenenfalls mit fehlender Liquidität, betriebswirtschaftliche Fehleinschätzungen möglicher Weise mit Ihrem gesamten Unternehmen. Von daher kann es (über)lebensnotwendig sein, sich in allen drei Bereichen die notwendigen Kenntnisse zu verschaffen.

Und zwar

  • von der Gründung, dem Erwerb des Unternehmens bzw. dem Einstieg in ein Unternehmen,
  • während des Bestehens des Unternehmens bzw. Ihrer Beteiligung daran,
  • bis zum Verkauf, der Verwertung, Ihrem Ausstieg oder der Insolvenz.

Wir können Sie in den damit zusammenhängenden Fragen wie Umstrukturierungen, Gesellschafterkonflikten, Schwachstellenanalysen oder Finanzierungen nicht nur rechtlich unterstützen. In Zusammenarbeit mit Unternehmens- und Steuerberatern vermitteln wir Ihnen das hierzu erforderliche Know-how.


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