Kanzlei Nath & Kollegen

Vermögensnachfolge für

Unternehmer


Für Unternehmen
Nath & Kollegen

Vermögensnachfolge


Die frühzeitige Planung und Gestaltung der Regelungen zur Übertragung von Vermögensgegenständen, insbesondere von Grundstücken und Unternehmensbeteiligungen, ist sowohl im privaten wie vor allem im unternehmerischen Bereich von oft existenzieller Bedeutung. Dabei geht es zum einen um die optimale steuer- und zivilrechtliche Gestaltung des Erbfalls, aber auch um die frühzeitige Vermögensübertragung unter Lebenden etwa im Rahmen von vorweg genommenen Erbfolgeregelungen. Die rechtzeitige und offene Auseinandersetzung mit diesen Problemen verringert das Risiko späterer Streitigkeiten zwischen den Erben oder zwischen Erben und verbleibenden Mitgesellschaftern. Sie dient auch dazu, die Steuerbelastung zu verringern.

Hier bieten wir aufgrund unserer langjährigen praktischen Erfahrungen und unseres gesellschafts- und steuerrechtlichen Fachwissens Entscheidungshilfen etwa bei folgenden Fragen an:

  • Muss ich meine Unternehmensform ändern, um die Nachfolgeregelung steuerlich- und gesellschaftsrechtlich optimal zu gestalten?
  • Kann ich trotz Übertragung von Gesellschaftsanteilen zu Lebzeiten meine Einflussmöglichkeiten in der Gesellschaft noch aufrecht erhalten?
  • Wie kann ich Konflikte zwischen meinen Angehörigen nach meinem Tod vermeiden (Stichwort: Erbvertrag, Pflichtteilverzichts, Teilungsanordnung)?

Bei der Beantwortung dieser Fragen liefern wir Ihnen die notwendigen rechtlichen Informationen für Ihre richtige Entscheidung.


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