Kanzlei Nath & Kollegen

Unser Service für

Privatpersonen


Familienrecht
Nath & Kollegen

Familienrecht


Das Familienrecht ist nicht nur ein komplexes Gebiet mit vielen Rechtsvorschriften. Es ist zudem ein äußerst sensibles Thema, das persönliche Bereiche wie Partnerschaft und Ehe, Kinder und Vermögen berührt. Juristische Kompetenz und Erfahrung des Anwalts genügen hier nicht – es zählen darüber hinaus Einfühlungsvermögen und soziale, lebenspraktische Fähigkeiten.

Wir informieren Sie über die rechtlichen Hintergründe einer Ehe sowie nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften und erarbeiten für Sie individuelle Trennungs- und Scheidungsfolgen-Vereinbarungen. Im Falle der Trennung von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner beraten wir Sie ausführlich über rechtliche und vermögensrechtliche Folgen und vertreten Sie in der Trennungszeit sowie im Scheidungsverfahren. Auch im Bereich Sorgerecht und Unterhalt unterstützen wir Sie.


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